VG Halle weist Entschädigungsanspruch bei Überschwemmungen durch Biber zurück

Eigentümer muss sich zunächst darum bemühen, Beschränkung abzuwenden

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Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gewährt eine Entschädigung zum Ausgleich von Beschränkungen des Eigentums, nicht jedoch einen Ersatz von Schäden, die aufgrund geltenden Naturschutzrechts entstanden sind. Das hat das Verwaltungsgericht Halle in einem Urteil festgestellt, mit dem es einen Entschädigungsanspruch im Fall von Überschwemmungen durch Biberaktivitäten zurückgewiesen hat. Ein betroffener Eigentümer muss sich zunächst darum bemühen, eine ihn unzumutbar belastende Beschränkung des Eigentums abzuwenden, heißt es in dem Urteil.

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